Deutsch
Liebe Eltern und Schüler*innen, an dieser Stelle möchten wir Sie über die Inhalte und Bewertung des Faches Deutsch an der ASR informieren.
1. Allgemeines zum Fach Deutsch
Das Unterrichtsfach Deutsch ist von großer Bedeutung, da es nicht nur die Sprachkompetenz, also den Umgang mit der Sprache fördert, sondern auch die Fähigkeit kritisch zu denken. Schüler*innen lernen, sich vielfältig auszudrücken und zu unterscheiden, wie man mit wem kommuniziert. Dieses betrifft sowohl die mündliche als auch die schriftliche Kommunikation.
Alle Klassen haben wöchentlich vier Stunden Deutschunterricht (meist sind es zwei Doppelstunden) sowie eine (einzelne) Arbeitsstunde, in der Schüler*innen ihre Aufgaben selbstständig oder mit Hilfe bearbeiten.
Diese Aufgaben dienen ähnlich wie Hausaufgaben der Übung und Vertiefung der im Unterricht besprochenen Themen bzw. trainieren Rechtschreibung, Kommasetzung oder Grammatik. In Klasse 10 nutzen die Schüler*innen die Arbeitsstunde zur gezielten Vorbereitung der Zentralen Abschlussprüfung.
Im Deutschunterricht lesen, besprechen, analysieren und diskutieren wir (über) Texte aller Art. Das können Sachtexte sein, aber auch Gedichte, Comics,
(Kurz-)Geschichten, Märchen, Text(-Auszüge) aus Romanen oder Dramen, Artikel aus Zeitungen, Zeitschriften und natürlich Bildmaterial und Texte aus dem Internet. Wir besprechen, wie diese aufgebaut sind und die Schüler*innen lernen zum Teil auch diese Art von Texten (z. B. Märchen, Geschichten und Gedichte, aber auch Texte, die man im täglichen Leben oder der Berufswelt benötigt, also Berichte, Briefe, Bewerbungen und informierende Texte) selbst zu schreiben.
Ein weiterer Bestandteil ist das (grammatisch) richtige Schreiben und die Zeichensetzung – auch damit beschäftigen wir uns im Deutschunterricht.
Schüler*innen der Klassen 5 bis 8, die große Schwierigkeiten im Fach Deutsch haben, nehmen in Absprache mit den Eltern zusätzlich am Förderunterricht und/oder freiwillig in Klasse 5/6 zusätzlich zum Unterricht am „Bergsteigerprojekt“ teil.
Hier erhalten sie eine intensive Betreuung und Übungsmöglichkeiten durch Tutoren (Schüler*innen der Klassen 9 oder 10) in Kleingruppen.
2 Leistungsbewertung und Art der Rückmeldung
2.1 Schriftliche Arbeiten
Für die Klassenarbeiten gelten die vom Kernlehrplan vorgegebene Aufgabentypen, z.B. Aufgabentyp 2 – „Einen Infotext verfassen (mit Hilfe verschiedener Materialien)“; Aufgabentyp 3 – „Argumentation, Stellungnahme“; Aufgabentyp 4a – „Textanalyse“, um nur einige zu nennen. Eine Klassenrbeit wird immer einem bestimmten Aufgabentyp zugeordnet, Aufgabentypen können auch kombiniert werden.
Zur Überprüfung der Rechtschreibkompetenzen dürfen auch Diktate und gleichwertige Übungsformen, z. B. zur Zeichensetzung oder der Grammatik,
anteilig in Klassenarbeiten eingesetzt werden. Reine Diktate oder Grammatikarbeiten werden nicht geschrieben.
Zusätzlich zu den Klassenarbeiten können kurze Tests geschrieben werden oder schriftliche Übungen innerhalb des Unterrichts eingesammelt und bewertet werden.
In Klasse 5 und 6 erhalten alle Schüler*innen über die eigentliche Arbeitszeit (in der Regel 45 Minuten) der Klassenarbeit hinaus 10 bis 15 Minuten zur Korrektur ihrer selbst geschriebenen Texte.
Klassenarbeiten werden daher bevorzugt in Doppelstunden gelegt.
In Jahrgang 8 beträgt die Bearbeitungszeit bei Klassenarbeiten 45 bis 90 Minuten,
in Klasse 9 und 10 sind es zwei bis drei Unterrichtsstunden (90 bis120 Minuten).
Ein Wörterbuch darf benutzt werden, sofern es sich nicht um Aufgabenteile mit direkter Überprüfung der Rechtschreibung (Diktat, Lückentext) handelt.
2.2 Zeugnisnote
Die. Zeugnisnote setzt sich zu gleichen Teilen aus schriftlichen Leistungen (Klassenarbeiten) und sonstigen Leistungen zusammen:
Zu den sonstigen Leistungen gehören nicht nur mündliche Beiträge zum Unterricht, sondern auch schriftliche Aufzeichungen im Heft oder digital im Goodnotes-Ordner auf dem iPad sowie Übungen (z. B. kurze Lernzielkontrollen – „Tests“).
Des Weiteren zählen (digitale) Präsentationen (PowerPoint/Keynote), Plakate oder „Lapbooks“, szenisches Spiel (Rollenspiel/Theater), Protokolle und Referate, ein Lesetagebuch oder Portfolio etc. zu den sonstigen Leistungen.
Die Bewertung der sonstigen Leistungen umfasst ebenfalls die Qualität und Kontinuität der Beiträge (mündlich wie schriftlich) im unterrichtlichen Zusammenhang.
Die Lernstandserhebung (Vera 8) wird im zweiten Halbjahr der Klasse 8 geschrieben und in Nordrhein-Westfalen nicht als Klassenarbeit gewertet.
Sie dient der Diagnostik.
Schüler*innen und Eltern erhalten eine Auswertung des Lernstandes.
2.3 Leistungsbewertung bei LRS
Die Bewertung ist durch den LRS- Erlass geregelt (Bass 1991). Ein Nachteilsausgleich kann gewährt werden. Die Vor- Entscheidung trifft der unterrichtende Kollege/die Kollegin durch Beobachtung der Rechtschreibleistung der betreffenden Schüler insbesondere in den Jahrgängen 5 und 6.
Liegt die Anzahl der Rechtschreibfehler deutlich über dem Durchschnitt und weist typische Merkmale von LRS auf, sprechen wir mit Ihnen als Eltern und empfehlen Ihnen, Ihr Kind auf LRS testen zu lassen, damit neben der individuellen schulischen Förderung im (Förder-)Unterricht auch eine wichtige zusätzliche individuelle außerschulische Förderung erfolgen kann.
Ein Nachteilsausgleich kann erfolgen durch eine Zeitzugabe bzw. dadurch, dass die Rechtschreibleistung in den Klassenarbeiten ohne Wertung bleibt. Dieses wird einmal jährlich in der Zeugniskonferenz besprochen und gilt immer ein Jahr lang.
Ein Nachteilsausgleich für die Zentrale Abschlussprüfung (eine Zeitzugabe für die ZP) muss von den Eltern der Schüler*innen rechtzeitig in Arnsberg beantragt werden. Dieser wird in der Regel nur dann bewilligt, wenn die LRS langfristig besteht und der Schüler/ die Schülerin in den letzten Schuljahren nachweislich am Förderunterricht der Schule teilgenommen hat.
Die Entscheidung, den Nachteilsausgleich zur Zentralenabschlussprüfung zu gewähren, wird in Arnsberg getroffen. Schüler*innen und deren Eltern werden von den Fachkollegen an den Elternsprechtagen entsprechend beraten.
2.4 Leistungsbewertung bei Inklusion /GU (Gemeinsamer Unterricht):
An der ASR gibt es Schüler*innen mit unterschiedlichen besonderen Förderbedarfen in allen Jahrgängen, derzeit in den Jahrgängen 5-8 verstärkt.
Einer oder zwei Klassen sind etwa 3 bis 6 Schüler*innen mit differentem (einem anderen/individuellen) Ziel hinsichtlich des Abschlusses zugeordnet.
Alle „Inklusionsschüler*innen“ werden gemeinsam mit der Klasse unterrichtet und arbeiten im Allgemeinen auch am gleichen Thema/Schwerpunkt.
Sie erhalten aber zum Teil andere/ vereinfachte/weniger Aufgaben, zusätzliche gezielte Hilfestellung oder weitere Vorgaben. Im Idealfall werden sie zusätzlich von einer Integrationskraft und/oder einer Sonderpädagogin innerhalb der Klasse unterstützt oder gelegentlich in der Kleingruppe unterrichtet und somit beim Lernen besonders gefördert.
Für jedes Kind wird in Absprache mit dem Sonderpädagogen ein Förderplan erstellt, um individuelle Anforderungen und Lernfortschritte festzuhalten und zu evaluieren.
Schüler*innen mit dem Förderbedarf „Lernen“ bzw. „Geistige Entwicklung“ erhalten am Ende der Halbjahre bzw. des Schuljahres einen gesonderten, ausformulierten Lernbericht und werden nicht durch Noten bewertet, Ausnahmen sind bei besonders guter (Lern-)Entwicklung möglich.
Oben genannte Schüler*innen schreiben andere, eigene „Lernzielkontrollen“.
Diese werden je nach Bedarf und Leistungsvermögen des Kindes „bewertet“ und mit den Kindern besprochen. Diese Arbeiten sind nicht vergleichbar mit den Klassenarbeiten der Realschüler*innen.
Schüler*innen, die ausschließlich einen Förderbedarf z.B. im Bereich „Sprache“ oder „Emotionale und soziale Entwicklung“ aufweisen, werden in der Regel zielgleich unterrichtet (entsprechend den Richtlinien der Realschule) und werden dementsprechend durch Noten bewertet (wie alle anderen Realschüler auch).
Ein Nachteilsausgleich (LRS – siehe 2.3) kann gewährt werden.
- Übersicht zu den Themen und Klassenarbeiten im Fach Deutsch
ab dem Schuljahr 2024/2025
Klasse 5
- Einen Brief schreiben
- Lyrik – Jahreszeitengedichte untersuchen
- Tierbeschreibung
- Märchen (Fortsetzung)
- Unfallbericht
- Analyse/Lektüre – Jugendbuch
Klasse 6
- Textüberarbeitung – z. B. Rezept
- Ein Gedicht mit Hilfe von Fragen untersuchen
- Stellung nehmen
- Infotext schreiben – Thema Sand und Meer
- Fabeln untersuchen und schreiben (nach Muster)
- Eine Erzählung schreiben
- Mögliches Zusatzthema: Jugendlektüre – kreatives Schreiben
Klasse 7
- Anfragen überarbeiten
- Argumentieren (z.B. Lesebrief…)
- Ballade (kreative Bearbeitung – ohne Klassenarbeit)
- Inhaltsangabe/Textuntersuchung – Analyse
- Texte und Grafiken – Bericht und Reportage
- Jugendlektüre
- Mögliches Zusatzthema: Stationslernen Grammatik
Klasse 8
- Bildbeschreibung
- Bewerbung/Lebenslauf schreiben
- (Lernstand – VERA 8 – zur Diagnose, aber ohne Wertung)
- Texte vergleichen (ohne Klassenarbeit)
- Lyrik – Liebesgedichte analysieren
- Vergleich Sachtext/ Schaubild
- Mögliches Zusatzthema: Zeitungsberichte untersuchen
Klasse 9
1. Kontinuierliche (z. B. Sachtext) und diskontinuierliche Texte
(Bild, Comic, Diagramm) vergleichen
2. Kurzgeschichten analysieren
3. Einen Informationstext verfassen
4, Produktiver Umgang mit Texten – eine Lektüre lesen:
z. B. Besuch der alten Dame
Klasse 10
- Einen Informationstext verfassen
- Kontinuierliche (z. B. Sachtext) und diskontinuierliche Texte
(Bild, Comic, Diagramm) vergleichen - Textanalyse z.B. eines Romanauszuges
- Zentrale Abschlussprüfung
- Mögliches Zusatzthema: Filmanalyse
Die Reihenfolge der Themen und Klassenarbeiten kann variieren.
Themenänderungen sind während des Schuljahres selten, aber möglich.
Zu zusätzlichen Themen werden keine Klassenarbeiten geschrieben.